Die Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG hat mit Beschluss vom 21. August 2006, bestätigt durch die Hauptversammlung am 18. November 2020, der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Robec Walzen GmbH gegen Barabfindung in Höhe von 3.715,48 Euro zugestimmt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Juni 2021 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 16.08.2021:
Die ordentliche Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG mit Sitz in Düren vom 18. November 2020 hat den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG vom 21. August 2006 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG auf die Hauptaktionärin, die Robec Walzen GmbH mit Sitz in Düren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 2867, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3.715,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß § 327a ff. AktG („Übertragungsbeschluss“), bestätigt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Juni 2021 in das Handelsregister der Andritz Fabrics and Rolls AG beim Amtsgericht Düren (HRB 2635) eingetragen. Gemäß § 327e Abs. 3 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG in das Eigentum der Robec Walzen GmbH übergegangen.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG von der Robec Walzen GmbHeine Barabfindung von EURO 3.715,48 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Andritz Fabrics and Rolls AG. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Dr. Welf Müller, O&R Oppenhoff & Rädler AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Andritz Fabrics and Rolls AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
Andritz Fabrics and Rolls AG (ISIN: DE0005922009 / WKN: 592200)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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