Die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG hat am 30. Juni 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ISRA VISION AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 10,24 Euro beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. August 2021 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vom 25.08.2021:
Die Hauptversammlung vom 30.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die ISRA VISION AG mit Sitz in Darmstadt, HRB 100966, gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
ISRA VISION PARSYTEC AG (ISIN: DE000A0JQ4J9 / WKN: A0JQ4J)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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