Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 11. August 2021 die APMC-Familienstiftung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Ströer SE & Co. KGaA befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 30.08.2021:
Auf entsprechenden Antrag der APMC-Familienstiftung, Düsseldorf (nachfolgend „Antragstellerin“), hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (nachfolgend „BaFin“) mit Bescheid vom 11.08.2021 diese von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
Zielgesellschaft:
Ströer SE & Co. KGaA (ISIN: DE0007493991 / WKN: 749399)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar