Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Odeon Film AG hat am 29. Juni 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LEONINE Licensing AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 1,57 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Odeon Film AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 31.08.2021:
Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Odeon Film AG, München, (Odeon) vom 29. Juni 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG mit Sitz in München (LEONINE oder Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a bis 327f AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. August 2021 in das Handelsregister der Odeon beim Amtsgericht München unter HRB 188612 eingetragen.Die Verschmelzung der Odeon auf die LEONINE wird mit der Eintragung in das Handelsregister der LEONINE wirksam. Gleichzeitig wird auch der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Odeon wirksam. Die Minderheitsaktionäre sind damit zu keinem Zeitpunkt am übernehmenden Rechtsträger, der LEONINE, beteiligt.Die Verschmelzung wurde am 24. August 2021 in das Handelsregister der LEONINE beim Amtsgericht München unter HRB 246725 eingetragen.Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in die Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon in das Eigentum der LEONINE übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Abfindung.Der Übertragungsbeschluss sieht vor, dass die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Odeon eine von der LEONINE zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 1,57 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Odeon erhalten. (…)
Zielgesellschaft:
Odeon Film AG (ISIN DE0006853005 / WKN 685300)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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