Die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG hat am 30. Juni 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ISRA VISION AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 10,24 Euro je Stückaktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 31-08.2021:
Die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG mit Sitz in Aachen, eingetragen im Handelsregister Aachen unter der HRB 7346, hat am 30. Juni.2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die ISRA VISION AG mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 100966, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 10,24 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISRA VISION PARSYTEC AG gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschlossen.Der Übertragungsbeschluss ist am 25. August 2021 in das Handelsregister der ISRA VISION Parsytec AG eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der ISRA VISION PARSYTEC AG in das Eigentum der ISRA VISION AG übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG von der ISRA VISION AG gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG eine angemessene Barabfindung von EURO 10,24 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISRA VISION PARSYTEC AG. (…)
Zielgesellschaft:
ISRA VISION PARSYTEC AG (ISIN DE000A0JQ4J9 / WKN A0JQ4J)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar