Im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit und gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Ausgleichszahlung und Barabfindung anlässlich des Beherrschungsvertrages zwischen der msg systems AG und der msg life AG ist vor dem Landgericht Stuttgart ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.09.2021:
31 O 21/21 KfH SpruchG
Beim Landgericht Stuttgart ist unter 31 O 21/21 KfH SpruchG ein Spruchverfahren anhängig zur Überprüfung der Angemessenheit und zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Ausgleichszahlung und Barabfindung gem. §§ 304, 305 AktG anlässlich des Beherrschungsvertrages zwischen der msg systems AG, Ismaning (herrschendes Unternehmen und Antragsgegnerin) und der msg life AG, Leinfelden-Echterdingen (abhängiges Unternehmen). Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
msg life AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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