Die ordentliche Hauptversammlung der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG hat am 2. Juli 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Compagnie de Saint-Gobain beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 189,57 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von Euro 0,22 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.09.2021:
Die ordentliche Hauptversammlung der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft, Ludwigshafen am Rhein („SAINT-GOBAIN ISOVER“), hat am 2. Juli 2021 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der SAINT-GOBAIN ISOVER („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Compagnie de Saint-Gobain Zweigniederlassung Deutschland („Compagnie de Saint-Gobain“), gegen Gewährung einer von der Compagnie de Saint-Gobain zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 2. September 2021 in das Handelsregister der SAINT-GOBAIN ISOVER beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein (HRB 3570) eingetragen. Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SAINT-GOBAIN ISOVER auf die Compagnie de Saint-Gobain übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der SAINT-GOBAIN ISOVER eine von der Compagnie de Saint-Gobain zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 189,57 zzgl. Zinsen in Höhe von Euro 0,22 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SAINT-GOBAIN ISOVER mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von Euro 25,625. (…)
Zielgesellschaft:
SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG (ISIN: DE0005906705 / WKN: 59067)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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