Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Neusser Bauverein AG am 28. Oktober 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien auf die Stadt Neuss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 1.491,36 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.09.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf das Verlangen der Stadt Neuss gem. § 327a AktG hin vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre der Neusser Bauverein AG mit Sitz in Neuss (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Stadt Neuss, Stadtverwaltung Neuss, Markt 2, 41460 Neuss, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1.491,36 für jede auf den Namen lautende Stückaktie der Neusser Bauverein AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von gerundet EUR 51,13 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
Neusser Bauverein AG (ISIN: DE0006763204)
+++aktionaersforum Redaktion Sporuchverfahren+++
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