Die außerordentliche Hauptversammlung der VTG AG hat am 22. September 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Warwick Holding GmbH gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin auf 88,11 Euro je VTG-Aktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 23.09.2021:
Die außerordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft hat am 22. September 2021 mit 99,75 % der abgegebenen Stimmen den Antrag der Hauptaktionärin, der Warwick Holding GmbH (Warwick), auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf sich gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (Squeeze-out nach § 327a AktG) beschlossen. Die Minderheitsaktionäre werden nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister eine Barabfindung von EUR 88,11 pro VTG-Aktie von der Warwick erhalten. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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