Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software AG soll am 3. November 2021 der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Schneider Electric Investment AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hält rund 96,28 Prozent des Grundkapitals der RIB Software AG.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung:
(…) Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der RIB Software SE mit Sitz in Stuttgart werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gegen Gewährung einer von der Schneider Electric Investment AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85184 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 41,72 je Nennbetragsaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.
b) Die von der RIB Software SE mit Sitz in Stuttgart aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2015 und des Aktienoptionsprogramms 2020 ausgegebenen Aktienoptionen wandeln sich in einen von der Schneider Electric Investment AG mit Sitz in Düsseldorf zu zahlenden Anspruch auf angemessene Barabfindung in Höhe von (…)
Zielgesellschaft:
RIB Software SE (ISIN: DE000A0Z2XN6 / WKN: A0Z2XN)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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