Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.09.2021:
3-05 O 57/21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzungwurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
ISRA Vision AG (ISIN: DE 0005488100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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