Die ordentliche Hauptversammlung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG hat am 7. Juli 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 11,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.09.2021:
Die Hauptversammlung der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft vom 7. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg, die nominal in Höhe von rd. 99,52 % am Grundkapital der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 20. August 2021 in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beim Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) (HRB 73234 B) eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft in das Eigentum der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen.Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft von der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 1,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,02. (…)
Zielgesellschaft:
Deutsche Binnenreederei AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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