Die ordentliche Hauptversammlung der HABA Computer AG hat am 18. August 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 400,00 Euro je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00 der HABA Computer AG. festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.09.2021:
Die ordentliche Hauptversammlung der HABA Computer Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg („HABA AG“) vom 18. August 2021 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG auf die Hauptaktionärin, die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH mit Sitz in Koblenz („APV GmbH“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 400,00 je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00 der HABA AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. September 2021 in das Handelsregister der HABA AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 39857) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG in das Eigentum der APV GmbH übergegangen.Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG von der APV GmbHeine Barabfindung von EURO 400,00je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00der HABA AG. (…)
Zielgesellschaft:
HABA Computer AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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