Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Sinner AG am 11. November 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien auf die SBS Familien – Verwaltungs AG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 13,07 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SBS Familien – Verwaltungs AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.10.2021:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen auf Verlangen des Hauptaktionärs SBS Familien – Verwaltungs AG vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sinner Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der SBS Familien – Verwaltungs AG (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 13,07 je auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die SBS Familien – Verwaltungs AG übertragen.“
Zielgesellschaft:
Sinner AG (ISIN: DE 0007241002 / WKN: 7241009)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Auf der heute stattgefundenen Hauptversammlung wurden im Teilnehmerverzeichniss die online angemeldeten Aktionäre nicht aufgeführt,ich habe daher Widerspruch zu Protokoll gegen die gesamte Hauptversammlung gegeben.
Ich halte es für unfair und unrechtmässig die Miteigentümer auf einer solchen Internethauptversammlung kurz und bündig zu enteigenen.
Nach Durchsicht der TÜV Berwertungsgutachten sind die Bodenwerte mitb teilweise unter 200 Euro viel zu gering,auch die Bewertung der Imobilienpreise halte ich für äusserst fragwürdig wenn man die Gutachtenpreise duch die m2 der Flächen teilt.
Hier muss unbedingt degegen vorgegangen werden.
Kontakt Achim Emmenegger : achim.emmenegger@web.de oder 01779255071