Die AKASOL AG soll als übertragende Rechtsträgerin auf die ABBA BidCo AG als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden. Damit verbunden ist ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AKASOL AG.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.11.2021:
Die AKASOL AG mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 97834 (AKASOL), als übertragende Gesellschaft soll auf die ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121819 (ABBA BidCo), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens von AKASOL als übertragende Gesellschaft auf ABBA BidCo als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre von AKASOL erfolgen (§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). (…)
Zielgesellschaft:
AKASOL AG (ISIN: DE000A2JNWZ9 / WKN: A2JNWZ)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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