Die außerordentliche Hauptversammlung der HumanOptics AG hat am 6. Juli 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die HumanOptics Holding AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 8,71 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der HumanOptics AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.11.2021:
Die HumanOptics Holding AG, Erlangen („Gesellschaft“) und die HumanOptics AG, Erlangen („HumanOptics“) haben am 25. Mai 2021 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die HumanOptics ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als sog. Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewährung. Der Verschmelzungsvertrag enthält unter anderem gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der HumanOptics erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der HumanOptics vom 6. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics auf die Gesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der HumanOptics wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 12. November 2021 in das Handelsregister der HumanOptics beim Amtsgericht Fürth unter HRB 7714 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am 12. November 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Fürth unter HRB 18844 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HumanOptics sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der HumanOptics eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 8,71 e auf den Inhaber lautende Stückaktie der HumanOptics (ISIN DE000A1MMCR6). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
HumanOptics AG (ISIN: DE000A1MMCR6 / WKN: A1MMCR)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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