Die außerordentliche Hauptversammlung der VTG AG hat am 22. September 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Warwick Holding GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 88,11 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VTG AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.11.2021:
Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft vom 22. September 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Warwick Holding GmbH, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.Der Übertragungsbeschluss ist am 18. November 2021 in das Handelsregister der VTG Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Hamburg (HRB 98591) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VTG Aktiengesellschaft auf die Warwick Holding GmbH übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Warwick Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 88,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VTG Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hamburg ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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