Auf der Hauptversammlung der Bioenergy Capital AG am 28. Dezember 2021 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 4,67 Euro für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Haptversammlung vom 06.12.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Bioenergy Capital AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§ 62 Abs. 5 Sätze 1 und 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 4,67 € für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin, auf die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 65137, übertragen.“
Zielgesellschaft:
Bioenergy Capital AG (ISIN: DE000A0MF111 / WKN: A0MF11)
+++aktionaersforum Redaktiuon Spruchverfahren+++
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