Die Deutsche Wohnen hat am heutigen Tag einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt, wobei die Zulassung der Deutsche Wohnen Aktien zum regulierten Markt (General Standard) davon unberührt bleibt. Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 14.12.2021:
Die Deutsche Wohnen hat am heutigen Tag einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Zulassung der Deutsche Wohnen Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt davon unberührt.
Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden. (…)
Zielgesellschaft:
Deutsche Wohnen SE (ISIN: DE000A0HN5C6 / WKN: A0HN5C)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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