Die Hauptversammlung der Neusser Bauverein AG hat am 28. Oktober 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Stadt Neuss beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 14. Dezember 2021 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im Handelsregister am 14.12.2021:
Die Hauptversammlung vom 28. Oktober 2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Stadt Neuss, gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
Neusser Bauverein AG (ISIN: DE0006763204)
+++aktionaersforum Redaktion Sporuchverfahren+++
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