Die Gameforge AG und die Frogster Interactive Pictures AG haben am 13. Mai 2011 einen Unternehmensvertrag geschlossen, dem die Hauptversammlung der Frogster Interactive Pictures AG am 28. Juni 2011 zugestimmt hat. Das Kammergericht Berlin hat nunmehr die Barabfindung auf 28,73 Euro je Aktie und die Ausgleichszahlung auf 2,38 Euro brutto festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.12.2021:
2 W 6/17 SpruchG
III. Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 1. November 2021 (2 W 6/17.SpruchG)„In Sachen[Es folgen die Antragsteller 1) – 52) sowie 53) der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre und die Antragsgegnerin sowie die Prozessbevollmächtigten der Parteien.]hat das Kammergericht – 2. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Vossler, den Richter am Kammergericht Dr. Dietrich und den Richter am Amtsgericht Dr. Holznagel am 01.11.2021 beschlossen:
Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 5), 6), 12), 13), 19), 30), 31), 33), 34), 45), 46), 47) und 48) wird der Beschluss der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2016 in Ziff. 1 und 2 abgeändert und insofern wie folgt gefasst:
1. Die den außenstehenden Aktionären der Gameforge Berlin AG (früher Frogster Interactive Pictures AG) aus dem am 13. Mai 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf Verlangen zustehende angemessene Abfindung (§ 305 Abs. 1 AktG) wird auf 28,73 Euro je Aktie festgesetzt.
2. Der den außenstehenden Aktionären zustehende angemessene Ausgleich (§ 304 Abs. 1 Aktig) wird auf 2,38 Euro Brutto abzüglich etwaiger Körperschaftssteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz festgesetzt.
Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
rogster Interactive Pictures AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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