In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren wegen des Squeeze-out bei der Andreae Noris Zahn AG hat das OLG Frankfurt am Main die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.12.2021:
3-05 O 43/13; 21 W 38/15
II. Oberlandesgericht Frankfurt am Main (21 W 38/15)
In dem Spruchstellenverfahren betreffend die Angemessenheit der Abfindung für die ausgeschlossenen Aktionäre der Andreae Noris Zahn AG (…) hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Rölike, die Richterin am Oberlandesgericht Curtius-Stollenwerk und die Richterin am Oberlandesgericht Beuth nach mündlicher Verhandlung vom 02.07.2021 am 13. September 2021 beschlossen:
Die Beschwerde der Antragsgegnerin, die Beschwerden der Antragsteller zu 37) und 38), zu 40) und 41), zu 90) und 92), zu 94) und 97) und die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 3) bis 11), zu 25) und 26) sowie zu 84) bis 88) werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
Andreae Noris Zahn AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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