Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Kabel Deutschland AG als beherrschter und der Vodafone Vierte Verwaltungs AG als herrschender Gesellschaft hat das Oberlandesgericht München die Beschwerden mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 zurückgewiesen. Den aktuellen Beschluss finden Sie in unserer Datenbank.
Bereits seit dem 12. Februar 2013 kamen erstmals Gerüchte zur möglichen Übernahme der Kabel Deutschland AG durch die Vodafone Vierte Verwaltungs AG auf. Am 30. Juli 2013 veröffentlichte die Vodafone Vierte Verwaltungs AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Höhe von 84,50 Euro je Aktie der Kabel Deutschland AG. Am 12. September 2013 erreichte die Bieterin die Annahmeschwelle von mindestens 75 Prozent und teilte mit, dass sie den Abschluss eines Unternehmensvertrages beabsichtige.
Am 29. Dezember 2013 schloss die Kabel Deutschland AG als beherrschte mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG als herrschende Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Barabfindung wurde auf 84,53 Euro je Aktie, der Ausgleich auf 3,77 Euro brutto festgesetzt. Die Hauptversammlung der Kabel Deutschland AG hat am 13. Februar 2014 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Der Unternehmensvertrag wurde am 13. März 2014 in das Handelsregister eingetragen und am 14. März 2014 bekannt gemacht.
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 5 HK O 6321/14) richteten sich 80 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung und des Ausgleichs. Mit Beschluss vom 27. November 2019 (in unserer Datenbank verfügbar) hat das Landgericht München I sowohl die Anträge auf eine höhere Barabfindung als auch auf einen höheren Ausgleich zurückgewiesen.
Anschließend legten mehrere Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht München ein. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021, Az.: 31 Wx 190/20 (in unserer Datenbank verfügbar) hat das Oberlandesgericht die Beschwerden zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Mehr zum Verfahren Kabel Deutschland AG finden Sie hier.
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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