Die ordentliche Hauptversammlung der Sinner AG vom 11. November 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Sinner AG auf die SBS Familien – Verwaltungs AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 13,07 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Sinner AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.01.2022:
Die ordentliche Hauptversammlung der Sinner Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) vom 11. November 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die SBS Familien – Verwaltungs AG, Pforzheim als Hauptaktionär („Hauptaktionär“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Dezember 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 100022 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine vom Hauptaktionär zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 13,07 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB, Stuttgart, als gerichtlich ausgewählten und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
Sinner AG (ISIN: DE0007241002 / WKN: 724100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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