Die außerordentliche Hauptversammlung der wallstreet:online capital AG hat am 26. Januar 2022 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die wallstreet:online AG, gegen Zahlung einer Barabfindung beschlossen. Die Minderheitsaktionäre werden nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister eine Barabfindung von 47,48 Euro pro Aktie von der wallstreet:online AG erhalten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 26.01.2022:
Die wallstreet:online AG verfolgte in den vergangenen Monaten konsequent das Ziel, ihre Beteiligung an der wallstreet:online capital AG („WOC“) zeitnah auf 100% auszuweiten. Die außerordentliche Hauptversammlung der WOC hat am 26. Januar 2022 mit 99,35% der abgegebenen Stimmen den entsprechenden Antrag der Hauptaktionärin, der wallstreet:online AG, auf Übertragung der Anteile der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (Squeeze-Out nach § 327a AktG) beschlossen. Nach der Handelsregistereintragung wird die wallstreet:online AG Alleinaktionärin der WOC sein, die den mehrfach ausgezeichneten Neobroker Smartbroker betreibt.
Die Minderheitsaktionäre werden nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister eine Barabfindung von EUR 47,48 pro WOC-Aktie von der wallstreet:online AG erhalten. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft und bestätigt. Durch den Squeeze-Out wird das Management den Fokus noch stärker auf die weitere Entwicklung des Smartbrokers zum führenden Online-Broker Deutschlands richten können. (…)
Zielgesellschaft:
wallstreet:online capital AG (ISIN: DE000A0HL762 / WKN: A0HL76)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar