Das Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19. Januar 2022 beendet. Den Beschluss finden Sie ab jetzt in unserer Datenbank.
Am 29. Mai 2015 hatte die Hauptversammlung der DAB Bank AG im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages mit der BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 4,78 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen und am 28. Juli 2015 bekannt gemacht.
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 5HK 13182/15) richteten sich 94 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 30. Juni 2017 hat das Landgericht München I die Barabfindung auf 6,59 Euro je Aktie erhöht. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 31 Wx 366/17) setzte das Gericht die Barabfindung mit Beschluss vom 19. Januar 2022 auf 5,26 Euro fest. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
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