Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der i:FAO AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.02.2022:
3-05 O 183-21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Amadeus Corporate Business AG betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
i:FAO AG (ISIN: DE0006224520 / WKN: 622452)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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