Im Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Gameforge Berlin AG hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 20. Januar 2022 die Barabfindung auf 32,41 Euro je Stückaktie der Gameforge Berlin AG festgesetzt. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.02.2022:
I. Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 20. Januar 2022 (2 W 20/15 SpruchG)
„In Sachen[Es folgen die Antragsteller 1) – 48) sowie 49) der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre und die Antragsgegnerin sowie die Prozessbevollmächtigten der Parteien.] hat das Kammergericht – 2. Zivilsenat – durch (…) am 20.01.2022 beschlossen:
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 11), 23), 24), 25), 33), 34), 37), 38), 39) und 40) wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2016 – 102 O 105/11 SpruchG abgeändert: Die den Antragstellern gemäß §§ 327a, 327b AktG zu gewährende Barabfindung wird auf 32,41 Euro je Stückaktie der Gameforge Berlin AG festgesetzt. (…)
Zielgesellschaft:
Gameforge Berlin AG (ISIN: DE000A0F47J1 / WKN: A0F47J)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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