Die Frankfurter Wertpapierbörse hat dem Antrag der EASY SOFTWARE AG auf Widerruf der Zulassung der Aktien der EASY SOFTWARE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) stattgegeben. Das Delisting wird demnach mit Ablauf des 15. Februar 2022 wirksam.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.02.2022:
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der EASY SOFTWARE AG (ISIN DE000A2YN991) heute mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der EASY SOFTWARE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wird demnach mit Ablauf des 15. Februar 2022 wirksam werden. Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der EASY SOFTWARE AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Zielgesellschaft:
EASY SOFTWARE AG: (ISIN: DE000A2YN991 / WKN: A2YN99)
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