Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 30. September 2021 die Value Focus Beteiligungs GmbH und Frau Julia Fischer von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der INTERSHOP Communications AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.02.2022:
Mit Bescheid vom 30. September 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend auch „BaFin“) auf entsprechenden Antrag der Value Focus Beteiligungs GmbH (folgend „Antragstellerin zu 1“), Erbach, sowie Frau Julia Fischer, (folgend „Antragstellerin zu 2“), diese jeweils von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG befreit, die bevorstehende Kontrollerlangung zu veröffentlichen. Weiter wurden beide Antragsteller von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit, der BaFin eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der INTERSHOP Communications AG, Jena, zu übermitteln und eine solche Angebotsunterlage zu veröffentlichen. (…)
Zielgesellschaft:
INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A254211 / WKN: A25421)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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