Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Sachsenmilch AG ist vor dem Landgericht Leipzig ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.02.2022:
01 HK O 2568/21
In dem beim Landgericht Leipzig, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 01 HK O 2568/21 nach § 1 Nr. 3 SpruchG anhängigen Spruchverfahren wegen Bestimmung der Barabfindung von Minderheitsaktionären der Sachsenmilch Aktiengesellschaft (HRB 3102 AG Dresden), deren Aktien durch Beschluss in der Hauptversammlung vom 09.09.2021 auf den Hauptaktionär übertragen worden sind (§§ 327 a bis 327 f AktG), ist als gemeinsamer Vertreter der nicht antragstellenden Minderheitsaktionäre bestellt worden: (…)
Zielgesellschaft:
Sachsenmilch AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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