Die außerordentliche Hauptversammlung der Bioenergy Capital AG vom 28. Dezember 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bioenergy Capital AG auf die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 4,67 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Bioenergy Capital AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.02.2022:
Die außerordentliche Hauptversammlung der Bioenergy Capital AG mit Sitz in Köln vom 28. Dezember 2021 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bioenergy Capital AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG mit Sitz in Köln („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Februar 2022 in das Handelsregister der Bioenergy Capital AG beim Amtsgericht Köln (HRB 71216) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bioenergy Capital AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Bioenergy Capital AG eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 4,67 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Bioenergy Capital AG. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
Bioenergy Capital AG (ISIN DE000A0MF111 / WKN: A0MF11)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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