Auf der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG am 8. April 2022 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Accenture Digital Holdings AG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 16,43 Euro festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.02.2022:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SinnerSchrader Aktiengesellschaft werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 16,43 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
SinnerSchrader AG (ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar