Die Hauptversammlung der Bioenergy Capital AG hat am 28. Dezember 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG gegen eine Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Februar 2022 im Handelsregister eingetragen und wird erst mit Eintragung der Verschmelzung der Gesellschaft mit der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG wirksam.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im Handelsregister vom 21.02.2022:
HRB 71216: Bioenergy Capital AG, Köln, Franz-Marc-Straße 4, 50999 Köln. Die Hauptversammlung vom 28.12.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65137) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung der Aktien wird erst mit Eintragung der Verschmelzung der Gesellschaft mit der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65137) im Register der übernehmenden ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG wirksam. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2021 mit der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65137) verschmolzen.
Zielgesellschaft:
Bioenergy Capital AG (ISIN: DE000A0MF111 / WKN: A0MF11)
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