Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 8. März 2022 die Apollo Global Management, Inc. (vormals firmierend als Tango Holdings, Inc.) von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 16.03.2022:
Mit Bescheid vom 8. März 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf entsprechenden Antrag der Apollo Global Management, Inc. (vormals firmierend als Tango Holdings, Inc.), c/o Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, Wilmington, New Castle County, Delaware 19808, USA („Antragstellerin“) die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebVO von der Verpflichtung, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die mittelbare Kontrollerlangung an der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, Frankfurt am Main, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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