Die ectus 80. AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG gegen Gewährung einer Barabfindung, deren Höhe zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt wird. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der cash.life AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 17.03.2022:
Dem Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute eingegangenen Schreiben mitgeteilt, dass die ectus 80. AG, Berlin, nunmehr 7.872.392 auf den Inhaber lautende Stückaktien der cash.life AG hält. Dies entspricht einem Anteil von ca. 91,75 % am Grundkapital der cash.life AG. Alleinige Aktionärin der ectus 80. AG ist die Policen Direkt GmbH, Frankfurt am Main.
Dem Vorstand der cash.life AG ist heute ferner das förmliche Verlangen der ectus 80. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der cash.life AG auf die ectus 80. AG durch Aufnahme (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der cash.life AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der cash.life AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die ectus 80. AG den Minderheitsaktionären der cash.life AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die ectus 80. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. (…)
Zielgesellschaft:
cash.life AG (ISIN: DE0005009104 / WKN: 500910)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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