Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Colonia Real Estate AG als beherrschter und der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als herrschender Gesellschaft hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs endgültig zurückgewiesen. Den aktuellen Beschluss finden Sie in unserer Datenbank.
Die Hauptversammlung der Colonia Real Estate AG hat am 29. August 2016 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Die Barabfindung wurde auf 7,19 Euro und der jährliche Ausgleich auf 0,24 Euro brutto (bzw. 0,20 Euro netto) festgesetzt. Der Unternehmensvertrag wurde am 13. September 2016 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Das Landgericht Hamburg, Az.: 412 HKO 96/16 hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 die Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs zurückgewiesen. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatisches Oberlandesgericht, Az.: 13 W 20/21 wenden sich 27 Beschwerdeführer gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Hamburg. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Anträge mit Beschluss vom 31. März 2022 (jetzt in unserer Datenbank) zurück.
Im Wesentlichen führte das Oberlandesgericht in seiner Begründung aus, dass Unternehmensplanungen und Prognosen des Unternehmens nur eingeschränkt überprüfbar seien. Es gäbe hier keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unternehmsplanung Mängel aufweise. Auch die Einwände zum Kapitalisierungszinssatz würden nicht greifen. Basiszinssatz in Höhe von 0,58 %, Marktrisikoprämie von 5,5 % und Wachstumsabschlag in Höhe von 0,75 % seien angemessen beurteilt worden.
Zielgesellschaft:
Colonia Real Estate AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar