Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der VTG AG ist vor dem Landgericht Hamburg ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.04.2022:
403 HKO 68/21
Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der VTG Aktiengesellschaft, Hamburg anhängig. Antragsgegnerin ist die Warwick Holding GmbH, Frankfurt am Main.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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