Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 4. April 2022 die Apollo Global Management, Inc. von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Fair Value REIT-AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 12.04.2022:
Mit Bescheid vom 4. April 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf entsprechenden Antrag der Apollo Global Management, Inc. (vormals firmierend als Tango Holdings, Inc.), c/o Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, Wilmington, New Castle County, Delaware 19808, USA („Antragstellerin“) die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebVO von der Verpflichtung, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die mittelbare Kontrollerlangung an der Fair Value REIT-AG, Frankfurt am Main, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
Fair Value REIT-AG (ISIN DE000A0MW975 / WKN: A0MW97)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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