Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der TAG Colonia-Immobilien AG als beherrschter und der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als herrschender Gesellschaft hat das Hanseatisches Oberlandesgericht die Beschwerden mit Beschluss vom 31. März.2022 zurückgewiesen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.04.2022:
13 W 20/21
Nach dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als herrschender Gesellschaft und der TAG Colonia-Immobilien AG als beherrschte Gesellschaft vom 15.07.2016, dem die Hauptversammlung der TAG Colonia-Immobilien AG mit Beschluss vom 29.08.2016 zugestimmt hat, haben Aktionäre der TAG Colonia-Immobilien AG ein Spruchverfahren gegen die TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH eingeleitet. Das Landgericht Hamburg hat über die Anträge der Aktionäre mit Beschluss vom 16.12.2020 entschieden (Az. 412 HKO 96/16). Nachdem mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt hatten, hat das Oberlandesgericht Hamburg über die Beschwerden mit Beschluss vom 31.03.2022 entschieden (Az. 13 W 20/21). Das Verfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Die TAG Colonia-Immobilien AG macht gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG die rechtskräftigen Beschlüsse des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts wie folgt bekannt: (…)
Beschluss des Hanseatischen OberlandesgerichtsDas Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 31.03.2022 (Az. 13 W 20/21) über die von mehreren Verfahrensbeteiligten eingelegte Beschwerde mit folgendem Tenor entschieden:
Die Beschwerden der Antragsteller zu 1 – 4, 16 – 18, 23, 29 – 36, 42 – 51 und 66 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 14.12.2020 werden zurückgewiesen.
Zielgesellschaft:
TAG Colonia-Immobilien AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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