Die außerordentliche Hauptversammlung der FPB Holding AG vom 2. Februar 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Stora Enso Paper GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 13,26 Euro je auf den Namen lautender Stückaktie der FPB Holding AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.04.2021:
Die außerordentliche Hauptversammlung der FPB Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) vom 2. Februar 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die Stora Enso Paper GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 13,26 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. April 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 94485 eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft in das Eigentum der Stora Enso Paper GmbH übergegangen.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft von der Stora Enso Paper GmbH eine Barabfindung in Höhe von EUR 13,26je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft. (…)
Zielgesellschaft:
FPB Holding AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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