Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der VEDES AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.05.2022:
1 HK O 405/22
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 405/22 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der VEDES AG vom 22.09.2021 beschlossenen Übertragung ihrer Aktien auf die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft als Hauptaktionärin anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
VEDES AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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