Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschifffahrt AG auf die KD River Invest GmbH hat das Landgericht Düsseldorf die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung mit Beschluss vom 17. März 2022 zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 20. April 2017 hat die Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschifffahrt AG die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die KD River Invest GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 9,70 Euro je Aktie festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 31. Juli 2017 in das Handelsregister eingetragen und am selben Tag bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 31 O 27/17) richteten sich 64 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 17. März 2022 hat das Landgericht Düsseldorf die Anträge auf eine höhere Barabfindung zurückgewiesen. Das Gericht führt auf Seite 11 seiner Begründung aus, dass beim durchschnittlichen Börsenkurs entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht lediglich auf den Regulierten Markt abzustellen sei. Beim gleichzeitigen Handeln im Regulierten Markt und im Freiverkehr sei der aus beiden Märkten gebildete Durchschnittskurs relevant. Auf Seite 12 führt das Gericht weiter aus, dass die Ermittlung des Unternehmenswertes anhand der Ertragswertmethode einen geringeren Abfindungsbetrag ergebe als aus dem durchschnittlichen Börsenkurs und daher nicht zu berücksichtigen sei. Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Zielgesellschaft:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschifffahrt AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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