Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.06.2022:
5 HK O 12034/21
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Odeon Film AG anhängig. Antragsgegnerin ist die LEONINE Licensing GmbH. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Odeon Film AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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