Der Vorstand der Consus Real Estate AG hat heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen sowie den Widerruf der Einbeziehung der Aktien an der Börse München zu beantragen. Das Delisting an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 30. September 2022 wirksam, das Delisting an der Börse München wird innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate erfolgen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 21.06.2022:
Der Vorstand der Consus Real Estate AG („Consus“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Consus in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen („Delisting Frankfurt“) sowie den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Consus in den Freiverkehr der Börse München sowie Notiz im Segment m:access der Börse München zu beantragen („Delisting München“, zusammen mit dem Delisting Frankfurt, das „Consus-Delisting“). Das Delisting Frankfurt wird mit einer Frist von drei Monaten, das heißt voraussichtlich am 30. September 2022, wirksam. Über das Delisting München entscheidet die Geschäftsführung der Börse München unter Berücksichtigung der Belange des Anlegerschutzes. Consus strebt an, dass das Delisting München innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate erfolgen wird.
Bis zum Wirksamwerden des jeweiligen Consus-Delisting haben Consus-Aktionäre weiterhin die Möglichkeit, ihre Consus-Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Börse München zu handeln. (…)
Zielgesellschaft:
CONSUS Real Estate AG (ISIN: DE000A2DA414 /WKN: A2DA41)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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