Die Adler Group S.A. plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2022 gefasst werden.
Aus einer Pressemitteilung vom 24.06.2022:
Die Adler Group S.A. hat der ADLER Real Estate AG gestern das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der ADLER Real Estate über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Adler Group gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die Adler Group hält derzeit 105.826.586 Aktien der ADLER Real Estate, was einem Anteil von rund 96,72 % am Grundkapital der ADLER Real Estate entspricht. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2022 gefasst werden. Ein Delisting der ADLER Real Estate würde nach der Eintragung des Squeeze-Outs erfolgen. (…)
Zielgesellschaft:
ADLER Real Estate AG (ISIN: DE0005008007 /WKN: 500800)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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