Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Bayerische Hypo- Vereinsbank AG hat das Landgericht München I die Anträge der ehemaligen Aktionäre mit Beschluss vom 22. Juni 2022 zurückgewiesen. Der Beschluss ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Die Hauptversammlung der Bayerische Hypo- Vereinsbank AG hat am 26./27. Juni 2007 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die UniCredito Italiano S.p.A. beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 38,26 Euro je Stückaktie festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 15. September 2008 in das Handelsregister eingetragen und am 17. September 2008 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht München I, Az.: 5 HK O 16226/08 richteten sich 302 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 22. Juni 2022 wies das Gericht nach langer Verfahrensdauer die Anträge der ehemaligen Aktionäre zurück. Die Antragsgegnerin muss laut Beschluss die Gerichtskosten tragen. Einzelheiten zu dem gesamten Verfahren finden Sie hier.
Zielgesellschaft:
Bayerische Hypo- Vereinsbank AG
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