Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Erlus AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.07.2022:
5 HK O 11456/21
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Erlus AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Girnghuber GmbH.Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Erlus AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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