Auf der Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG am 24. August 2022 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Verallia Packaging S.A.S. beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 620,06 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 15.07.2022:
Vorstand und Aufsichtsrat der Verallia Deutschland AG schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Verallia Deutschland AG werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Verallia Packaging S.A.S. (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 620,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Verallia Deutschland AG: (SIN: DE0006851603 / WKN: 685160)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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