Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 6. Mai 2022 Herrn Dr. Ralf Nemetschek von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Nemetschek SE befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 18.07.2022:
Auf entsprechenden Antrag von Herrn Dr. Ralf Nemetschek („Antragsteller“) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) mit Bescheid vom 6.5.2022 den Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Nemetschek SE, München, zu veröffentlichen, sowie von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
Nemetschek SE (ISIN: DE0006452907 / WKN: 645290)
+++aktioinaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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